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Voraussetzungen für eine Pflegestelle?

#1 von CrazyDogs , 23.01.2011 22:45

Ich hab da mal direkt ne Frage, wo wir doch jetzt dann auch hier jemanden haben der/die selber ne Pflegestelle ist! Mir hat mal eine Bekannte erzählt man müsste da erst mal so eine Art Prüfung ablegen, ist das richtig? Oder was muss man für Vorausetzungen erfüllen?

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RE: Voraussetzungen für eine Pflegestelle?

#2 von Kiraundco , 24.01.2011 18:23

Hi,

es kommt darauf an, welche Größe der Hund hat, den man in Pflege nimmt.
In NRW sind die Hunde ja in 4 Kategorien unterteilt. Also entsprechend der im Bundesland vorherrschenden Gesetze, muss der Halter, bzw. die Pflegestelle sachkundig sein.
Sprich, für einen Hund der schwerer als 20 kg und/ oder größer als 40 cm ist, reicht eine kleine Sachkundeprüfung. Dieses bieten auch einige Tierärzte an ( Kostenpunkt ca. 25 - 30 EUR)

Für Liste 1 und 2 wird dann noch mal entsprechend, die "große" Sachkundeprüfung (bei VET.- oder Ordnungsamt) fällig.

Und für einen kleinen Hund (also unter 20 kg und 40 cm Höhe) braucht man keinen Nachweis.

Meine persönliche Meinung ist aber, man kann nie informiert genung sein.

Wenn noch weitere Fragen auftauchen ( da gehe ich mal von aus, weil ja auch vieles von den TSV`s her unterschiedlich gehandhabt wird), einfach melden.

Ich kann aber auch gern später noch mal dazu schreiben, was mir sonst noch dazu einfällt. Nur jetzt muss ich mich sputen, meine Kunden erwarten mich gleich.

LG
Angie

 
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RE: Voraussetzungen für eine Pflegestelle?

#3 von AdminRuhr-Hunde , 24.01.2011 20:24

Super beschrieben..:) Geb dir völlig recht, jedes bisschen wissen welches man mitnehmen kann, undbedingt mitnehmen..:) Man lernt doch auch im Bereich Hunde niemals aus...
Und wenn man negatives erlebt, dann lernt man immerhin wie man es garantiert nicht machen sollte...

 
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RE: Voraussetzungen für eine Pflegestelle?

#4 von Kiraundco , 24.01.2011 23:24

Hi,

sooooo wieder da bin, Kunden zufrieden, meine Tierchen sind alle versorgt. Jetzt kann es weitergehen ....

Sicherlich gibt es zum Thema Pflegehund auch noch einige, unterschiedliche Handhabungen, die abhängig vom jeweiligen Tierheim oder der Tierschutzorganisation sind.
Da habe ich schon Sachen gehört, dass mir die Kinnlade runtergeklappt ist. Wie z.B. Arztkosten, Futterkosten, etc. , die die Pflegestellen aus eigener Tasche zahlen sollten, und und und.
Am besten man informiert sich vorher ganz genau bei der Stelle, von der man einen Pflegehund übernimmt und hat es dann per Pflegevertrag schriftlich.

Bei der Arche 90 e.V. in Dortmund würde eine Pflegetierübernahme wie folgt aussehen :

Es findet zunächst eine Stellenkontrolle statt, so hat auch bisher einmal im Jahr die Möglichkeit bestanden, die große Sachkundeprüfung beim Vet.- Amt zu machen ( die große Prüfung für Liste 1 deckt dann auch alle anderen Hunderassen und Größen ab. Dies ist für die Pflegestelle, in dem Rahmen nicht mit Kosten verbunden). Desweiteren zahlt die Arche auch die Tierarztkosten und Medis, sowie Futter und Zubehör ( Leine, Korb, Katzenklo, je nach dem was gebraucht wird). Der Hund ist über den Verein auch Haftpflichtversichert. Die Pflegestelle hat auch, sozusagen "Vorkaufsrecht". Immer wichtig, wenn man sich unsterblich in sein Pflegetier verliebt hat und nicht mehr hergeben will (selbstredend, das die Schutzgebühr dann auch fällig wird).

Soooo, habe ich nun alles???? Oder ist noch was vergessen???? Na ja, wenn doch, dann einfach fragen.

LG
Angie

 
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RE: Voraussetzungen für eine Pflegestelle?

#5 von Larissa(: , 25.01.2011 20:33

huhu kiraundco(:

danke für deinen ausführlichen bericht über die pflegestellen!!

kenne das auch nur so, dass vorab eine prüfung der familie, sowie der wohnung/umfeld stattfindet, um sicherzustellen, dass es dem hund von den äußeren bedingungen her ersteinmal gut geht!! selbstverständlich sorgt der tierschutz/tierheim währen der pflegestellenzeit weiterhin für kosten wie futter, TA, hundesteuer und und und außerdem kenne ich es so, dass vom tierschutz/tierheim die nötigen materialien, wie leine, geschirr/halsband, näpfe, körbchen, decken und einige spielzeuge mitgebracht werden!! und zu guter letzt haben die pflegestellen natürlich wie schon erwähnt, dass recht den hund zu behalten von kiraundco so schön als ,,vorkaufsrecht'' beschrieben!!

allgemein muss ich noch sagen, dass ich es wirklich eine tolle sache finde, wenn familien sich dafür entscheiden, einem hund wenn auch vorerst nur auf zeit ein schönes zuhause zu ermöglichen, denn so hat auch ein tierheim/tierschutz hund die möglichkeit zu lernen, was für andere hunde selbstverständlich ist!! sei es stubenreinheit, die ersten grundkommandos oder auch einfach nur gnadenlos geliebt zu werden!!
lg larissa(:

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RE: Voraussetzungen für eine Pflegestelle?

#6 von AdminRuhr-Hunde , 27.01.2011 17:54

Eine Bekannte von mir erzählte, dass diese Prüfung dann aber nicth generell gilt...sondern dass man das zum Teil für jeden Hund wiederholen müsste...ist da was dran?? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, denn was man einmal weiß, weiß man doch..;)

LG

Sarah

 
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RE: Voraussetzungen für eine Pflegestelle?

#7 von Larissa(: , 27.01.2011 19:25

@admin: meinst du die überprüfung der pflegestelle?? ich finde nicht, dass gelten sollte einmal gut, immer gut!! denn wer weiß, vielleicht, hat sich ietwas grundlegendes geändert, was für den hund einen großen unterschied macht!! z.b. wenn aus 2 mal die woche für 3-4 std alleine bleiben auf einmal jeden tag 3-4 stunden alleine bleiben wird!! solche sachen sollten meiner meinung nach immer wieder hinterfragt und überprüft werden!! oder auch stichprobenartige hausbesuche, bei denen immer wieder der AZ und PZ des hundes geprüft wird und vielleicht fortschritte und probleme mit den ,,pflegeeltern'' besprochen werden!! ich weiß leider nicht, wie das in der praxis aussieht und wie es gemacht wird, aber wünschenswert fände ich das schon!!
lg larussa(:

Larissa(:  
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RE: Voraussetzungen für eine Pflegestelle?

#8 von Kiraundco , 27.01.2011 22:18

@ Sarah,

meinst Du die Sachkunde? Oder welche Prüfung meinst Du?
Falls Du Sachkunde meinst, dann reicht es, wenn sie einmal macht. Damit hast Du theoretisch alles abgedeckt, wenn Du die Prüfung für Liste 1 Hunde machst.

Aber wahrscheinlich meinst Du den Verhaltenstest. Der muss in der Tat für jeden Hund neu gemacht werden.
Hier in Dortmund war es bis 2005 so, dwenn der Halter mit seinen Hund eine Maulkorb,- und Leinenbefreiung gemacht hatte, dass die Maulkorbbefreiung quasi dem Hund gehörte (also auch keinen Maulkorb brauchte, wenn ein anderer den Hund geführt. Dieser muß allerdings dann auch eine Sachkunde abgelegt haben).
Die Leinenbefreiung ist nur in Verbindung mit dem Halter ( oder halt eben mit der Person, die den Test mit dem Hund zusammen gemacht hatte) gültig gewesen.
Seit 2005 ist es nun so, dass der Hund, wenn ein neuer Hundeführer hinzu kommt, dann auch noch mal die Mailkorbbefreing mit dieser Person zusammen, wiederholen muss. (Leinenbefreiung natürlich dito)

Das kann aber wieder in jeder Gemeinde anders gehandhabt werden.

LG
Angie

 
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RE: Voraussetzungen für eine Pflegestelle?

#9 von AdminRuhr-Hunde , 29.01.2011 13:17

Danke..:) Ich meinte wirklich die Sachkundeprüfung um eine Pflegestelle anzubieten..:) Hatte damals schon vermutet dass das nicht sein kann. :) Aber wollte einmal eure Erfahrung hören.

 
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